Streitig ist die Eintragung eines Haushaltsfreibetrages nach § 32 Abs. 7 EStG in die Lohnsteuerkarte des Klägers.
Der verheiratete Kläger ist unbeschränkt steuerpflichtig und wird zusammen mit seiner Ehegattin veranlagt. Die Ehegatten sind Eltern zweier Kinder (geboren am 26. Mai 1999 und 30. Mai 2002), mit denen sie zusammen in häuslicher Gemeinschaft leben und für die sie jeweils den Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG bzw. Kindergeld erhalten.
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