FG Nürnberg - Urteil vom 25.03.2003
III 290/02
Normen:
EStG § 32 Abs. 7 ; EStG § 38b Satz 2 Nr. 2 ; EStG § 39a ; EStG § 32 Abs. 6 ; GG Art. 2 ; GG Art. 3 ; GG Art. 6 ; GG Art. 12 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1242

Nichtgewährung des Haushaltsfreibetrages für Ehegatten mit Kindern verfassungsgemäß

FG Nürnberg, Urteil vom 25.03.2003 - Aktenzeichen III 290/02

DRsp Nr. 2003/11019

Nichtgewährung des Haushaltsfreibetrages für Ehegatten mit Kindern verfassungsgemäß

Die Nichtgewährung des Haushaltsfreibetrages nach § 32 Abs. 7 EStG für Ehegatten mit Kindern verstößt nicht gegen die Verfassung. Mit der bis 31. 12. 2004 beschränkten Weitergewährung des Haushaltsfreibetrages für unverheiratete Eltern hat der Gesetzgeber den ihm eingeräumten weiten Ermessensspielraum noch vertretbar ausgeschöpft.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 7 ; EStG § 38b Satz 2 Nr. 2 ; EStG § 39a ; EStG § 32 Abs. 6 ; GG Art. 2 ; GG Art. 3 ; GG Art. 6 ; GG Art. 12 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Eintragung eines Haushaltsfreibetrages nach § 32 Abs. 7 EStG in die Lohnsteuerkarte des Klägers.

Der verheiratete Kläger ist unbeschränkt steuerpflichtig und wird zusammen mit seiner Ehegattin veranlagt. Die Ehegatten sind Eltern zweier Kinder (geboren am 26. Mai 1999 und 30. Mai 2002), mit denen sie zusammen in häuslicher Gemeinschaft leben und für die sie jeweils den Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG bzw. Kindergeld erhalten.