Die Klägerin betreibt im Wege einer Nichtigkeitsklage die Wiederaufnahme eines durch ein Scheidungsverbundurteil abgeschlossenen Verfahrens.
Die Klägerin ist Rumänin, der Beklagte ist Deutscher. Die Parteien haben sich in Rumänien kennengelernt und haben, nachdem am 27. April 1994 eine gemeinsame Tochter geboren worden war, am 9. Juli 1994 in Rumänien geheiratet. Im September 1994 sind sie nach Deutschland übergesiedelt, haben dort aber nur einige Monate zusammen gewohnt. Im Februar 1995 hat die Klägerin die gemeinsame Wohnung verlassen und ist, ohne ihre Tochter, nach Rumänien zurückgekehrt, wo sie - mit einer kurzen Unterbrechung - seither lebt. Die Tochter lebt bei dem Beklagten in Deutschland. Die Gründe der Trennung sind zwischen den Parteien streitig.
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