Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 17. Zivilsenats Senat für Familiensachen des Kammergerichts in Berlin vom 25. September 2012 wird auf Kosten der Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 1.000 €
I.
Die Beteiligten streiten über die Abänderung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich.
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