Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 9. Mai 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.
Beschwerdewert: 5.000 €
I.
Das Amtsgericht hatte im September 2013 eine Betreuung für den 41jährigen Betroffenen eingerichtet und den Beteiligten zu 3 zum Berufsbetreuer bestellt. Durch Beschluss vom 24. März 2015 hat das Amtsgericht die Betreuung aufgehoben, weil deren Voraussetzungen weggefallen seien; der Betroffene sei nach übereinstimmender Auffassung aller Beteiligten wieder in der Lage, seine Angelegenheiten selbst oder mit anderweitiger Hilfe wahrzunehmen.
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