Nutzbarkeit von Fachkenntnissen aufgrund Ausbildung zur Arzthelferin
SchlHOLG, Beschluß vom 08.03.2000 - Aktenzeichen 2 W 186/99
DRsp Nr. 2000/3022
Nutzbarkeit von Fachkenntnissen aufgrund Ausbildung zur Arzthelferin
»Die abgeschlossene Ausbildung zur Arzthelferin vermittelt nutzbare Fachkenntnisse für die Führung einer Betreuung im Aufgabenkreis "Gesundheitsfürsorge" i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1BVormVG.«