Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mayen vom 15.04.2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 3.420,00 Euro.
Der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
Die Beteiligten streiten über eine Nutzungsentschädigung für die alleinige Nutzung des im gemeinsamen Eigentum stehenden Hauses durch den Antragsgegner.
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