In Abänderung der Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengerecht - Bochum vom
14.07.2010 und unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird die Antragsgegnerin verpflichtet, an den Antragsteller eine Nutzungsentschädigung zu zahlen in Höhe von monatlich 150,00 € für die Zeit vom 1. Mai 2010 bis zum 31. März 2011 und in Höhe von 300,00 € monatlich für die Zeit ab 1. April 2011. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten beider Instanzen tragen die Parteien jeweils zur Hälfte; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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