1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin, mit der sie sich dagegen wendet, dass das Landgericht ihr mangels hinreichender Erfolgsaussichten die nachgesuchte Prozesskostenhilfe für ihre Verteidigung gegen die Widerklage versagt hat, ist teilweise, nämlich hinsichtlich der Nutzungsentschädigung für das Jahr 2001, begründet. Im Übrigen bleibt ihr Rechtsmittel ohne Erfolg.
2001
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|