1. Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 04.07.2012 keine Aussicht auf Erfolg hat.
2. Die Antragstellerin wird vom persönlichen Erscheinen zum Verhandlungstermin des Senats am 14.09.2012 entbunden.
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