Der Antrag der Antragstellerin, ihr für ihre beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neuwied vom 29.01.2015 Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
I.
Die Antragstellerin hat den Antragsgegner vor dem Familiengericht auf Abänderung eines aus dem Jahr 2009 stammenden Nachscheidungsunterhaltsvergleichs über 450 €/mtl. auf monatliche Beträge zwischen weiteren knapp 400 € bis reichlich 450 € ab 01.06.2013 in Anspruch genommen. Hierbei hat sie im Wesentlichen auf ein gestiegenes unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen des Antragsgegners abgestellt bei weiterhin bestehenden gesundheitlichen Erwerbseinschränkungen und einem weniger stark gestiegenen Einkommen auf ihrer Seite.
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