I. Tatbestand:
Die Parteien streiten über Kindesunterhalt für den Kläger, den am 00.05.1990 geborenen Sohn des Beklagten aus geschiedener Ehe, im Abänderungsverfahren. Das Familiengericht hat den Ausgangstitel, ein von der Mutter des jetzigen Klägers in Prozessstandschaft erstrittenes Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Saulgau vom 08.08.2001, worin dem Kläger ab Juli 2001 Unterhalt von monatlich 244,20 DM zugesprochen wurde, unter Abweisung der weitergehenden Abänderungsklage dahin abgeändert, dass der Beklagte dem Kläger ab 01.01.2003 monatlichen Unterhalt von 222,50 EURO schuldet. Gegen das ihm am 14.11.2002 zugestellte Urteil hat der Beklagte Berufung mit dem Ziel der Klagabweisung eingelegt, die am 27.11.2002 beim Oberlandesgericht eingegangen ist und sogleich begründet wurde. Der Kläger verteidigt das Urteil.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|