BGH - Beschluss vom 28.08.2024
XII ZR 62/22
Normen:
ZPO § 415 Abs. 1; ZPO § 415 Abs. 2; BGB a.F. § 1833 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
MDR 2024, 1398
ZEV 2024, 781
FamRZ 2024, 1817
MDR 2024, 1567
NJW-RR 2024, 1571
Vorinstanzen:
LG Stade, vom 18.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 18/19
OLG Celle, vom 25.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 16 U 84/19

Öffentliche Urkunden als voller Beweis der Richtigkeit der Beurkundung der abgegebenen Erklärung; Verantwortlichkeit eines Betreuers gegenüber dem Betreuten für den aus einer Pflichtverletzung entstehenden Schaden (hier: Verkauf einer Immobilie unter Wert)

BGH, Beschluss vom 28.08.2024 - Aktenzeichen XII ZR 62/22

DRsp Nr. 2024/12387

Öffentliche Urkunden als voller Beweis der Richtigkeit der Beurkundung der abgegebenen Erklärung; Verantwortlichkeit eines Betreuers gegenüber dem Betreuten für den aus einer Pflichtverletzung entstehenden Schaden (hier: Verkauf einer Immobilie unter Wert)

a) Sind öffentliche Urkunden im Sinne von § 415 Abs. 1 ZPO echt und mangelfrei, erbringen sie den vollen Beweis dafür, dass die Erklärung des Urkundsbeteiligten mit dem niedergelegten Inhalt so, wie beurkundet und nicht anders, abgegeben wurde. b) Die inhaltliche Richtigkeit der Erklärung ist nicht von der Beweiskraft erfasst; ob durch die Erklärung über eine Tatsache diese Tatsache selbst bewiesen wird, hat das Gericht im Wege der freien Beweiswürdigung zu entscheiden.

Tenor

Der Kläger wird, nachdem er die gegen die Beklagte zu 1 gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 25. Mai 2022 zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.