OLG Köln - Urteil vom 01.07.1992
2 U 6/92
Normen:
ZPO § 203, § 233 ;
Fundstellen:
DRsp IV(412)221Nr.2
FamRZ 1993, 78
NJW-RR 1993, 446

OLG Köln - Urteil vom 01.07.1992 (2 U 6/92) - DRsp Nr. 1994/2126

OLG Köln, Urteil vom 01.07.1992 - Aktenzeichen 2 U 6/92

DRsp Nr. 1994/2126

Öffentliche Zustellung: Voraussetzungen der Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung. Die öffentliche Zustellung ist nicht schon dann unwirksam, wenn sie ohne Beachtung der Voraussetzungen des § 203 ZPO bewilligt wird. Nur wenn das bewilligende Gericht nach den ihm vorgetragenen Tatsachen erkennen konnte, daß die Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung nicht vorlagen, so daß dem Staatshoheitsakt von vornherein ein Fehler anhaftet, ist sie unwirksam (vgl. BVerfG, NJW 1988, 2361).