Zum zuständigen Gericht wird das Amtsgericht - Familiengericht - Frankfurt (Oder) bestimmt.
1.
Gegenstand des dem Zuständigkeitsstreit zugrunde liegenden Verfahrens ist eine Volljährigenadoption.
Der (mindestens) 21 Jahre alte Anzunehmende ist afghanischer Staatsangehöriger. Er ist seit rund drei Jahren in dem gastronomischen Gewerbebetrieb der Beteiligten zu 2. und 3., deren Ehe kinderlos geblieben ist, beschäftigt. Eingehend beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) am 8. August 2019 beantragten die Verfahrensbeteiligten gestützt auf den zur UR-Nr. .../2019 N des Notars ... mit Amtssitz in ...n beurkundeten Adoptionsantrag vom ... Juli 2019 den Ausspruch der Annahme des Anzunehmenden durch die Annehmenden zu 2. und 3.
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