1. Auf die Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Rathenow vom 2. September 2021 und das ihm zugrunde liegende Verfahren aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht Rathenow zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, zurückverwiesen.
2. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000 € festgesetzt.
I.
Der Vater und die Mutter streiten um das Sorgerecht für den am ...2006 geborenen gemeinsamen Sohn M....
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