Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei dauerhafter Unterbringung eines Minderjährigen in einem Kinderheim
OLG Dresden, Beschluss vom 20.10.2000 - Aktenzeichen 10 ARf 29/00
DRsp Nr. 2005/14409
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei dauerhafter Unterbringung eines Minderjährigen in einem Kinderheim
»Mit Willen des Sorgeberechtigten begründeter und auf Dauer angelegter Aufenthalt eines Minderjährigen in einem Kinderheim begründet die örtliche Zuständigkeit des Vormundschafts- bzw. Familiengerichts, in dessen Bezirk das Kinderheim belegen ist.«