OLG Dresden - Beschluss vom 20.10.2000
10 ARf 29/00
Normen:
BGB § 7 § 11 ; FGG § 36 § 43 ;
Fundstellen:
OLGReport-Dresden 2000, 485

Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei dauerhafter Unterbringung eines Minderjährigen in einem Kinderheim

OLG Dresden, Beschluss vom 20.10.2000 - Aktenzeichen 10 ARf 29/00

DRsp Nr. 2005/14409

Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei dauerhafter Unterbringung eines Minderjährigen in einem Kinderheim

»Mit Willen des Sorgeberechtigten begründeter und auf Dauer angelegter Aufenthalt eines Minderjährigen in einem Kinderheim begründet die örtliche Zuständigkeit des Vormundschafts- bzw. Familiengerichts, in dessen Bezirk das Kinderheim belegen ist.«

Normenkette:

BGB § 7 § 11 ; FGG § 36 § 43 ;

Gründe:

I.