Die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des 12. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 14. Oktober 2010 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die ausgesprochene interne Teilung der bei der weiteren Beteiligten zu 3 bestehenden Anrechte nach der Teilungsordnung der Sparkassen Pensionskasse AG aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs vom 15. September 2009 bestimmt.
Die Kosten der Rechtsbeschwerde werden der weiteren Beteiligten zu 3 auferlegt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|