OLG Bamberg - Beschluß vom 07.08.1995
2 UF 64/95
Normen:
BGB § 1375 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DRsp I(165)238g-h (Ls)
EzFamR aktuell 1995, 410
FPR 1997, 41
FamRZ 1996, 549
NJW 1996, 399

OLG Bamberg - Beschluß vom 07.08.1995 (2 UF 64/95) - DRsp Nr. 1996/3215

OLG Bamberg, Beschluß vom 07.08.1995 - Aktenzeichen 2 UF 64/95

DRsp Nr. 1996/3215

1. Leasingverträge können in die Zugewinnausgleichsberechnung einzustellen sein, wenn durch eine hohe Leasingsonderzahlung günstige Monatsraten erzielt werden, so daß die Vermögenslage eines solchen Leasingnehmers zu einem bestimmten Stichtag günstiger ist als die eines anderen, der keine Anzahlung geleistet hat und deshalb den künftigen Nutzungspreis noch voll vergüten muß. 2. Der entsprechende Vermögensvorteil ist dadurch bewertbar, daß man davon ausgeht, daß die Anzahlung als zusätzliches Entgelt für die Gebrauchsüberlassung kontinuierlich im Verhältnis zur Vertragslaufzeit aufgezehrt wird. Kapitalisierungs- und Abzinsungsfaktoren können dabei der Einfachheit halber unberücksichtigt bleiben.

Normenkette:

BGB § 1375 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen
DRsp I(165)238g-h (Ls)
EzFamR aktuell 1995, 410
FPR 1997, 41
FamRZ 1996, 549
NJW 1996, 399