OLG Bamberg - Beschluß vom 10.07.1996 (7 WF 70/96) - DRsp Nr. 1997/5432
OLG Bamberg, Beschluß vom 10.07.1996 - Aktenzeichen 7 WF 70/96
DRsp Nr. 1997/5432
1. Abgelehnte Anträge auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe können wiederholt werden, da Beschlüsse, die Prozeßkostenhilfe verweigern, nicht materiell rechtskräftig werden.2. Es besteht aber kein Rechtsschutzbedürfnis für die Wiederholung eines angelehnten Antrags, der auf denselben Sachverhalt gestützt wird wie der Erstantrag.3. Eine gegen die ablehnende Entscheidung eingelegte Beschwerde bleibt daher erfolglos.