OLG Bamberg - Beschluß vom 15.10.1997 (2 WF 115/97) - DRsp Nr. 1998/16622
OLG Bamberg, Beschluß vom 15.10.1997 - Aktenzeichen 2 WF 115/97
DRsp Nr. 1998/16622
Benutzt der Familienrichter zur Berechnung des Versorgungsausgleichs ein Computerprogramm und setzt er den vom Versorgungsträger mitgeteilten monatlichen Rentenbetrag versehentlich bei dem Abfragepunkt "Jahreswert" ein, so kann die sich dadurch ergebende Unrichtigkeit im Wege des § 319ZPO korrigiert werden, da es sich hierbei nicht um eine falsche Willensbildung des Gerichts handelt sondern um einen Vorgang, der mit dem Eintippen eines falschen Betrages in den Taschenrechner, also einem typischen Rechenfehler, vergleichbar ist.