OLG Bamberg - Beschluß vom 16.01.1997 (SA - F - 24/96) - DRsp Nr. 1998/2999
OLG Bamberg, Beschluß vom 16.01.1997 - Aktenzeichen SA - F - 24/96
DRsp Nr. 1998/2999
1. Entscheidend für die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit ist, ob bei verständiger Betrachtung aller Umstände aus der Sicht der Partei die Besorgnis begründet ist, der Richter stehe der Partei nicht mit der notwendigen Unvoreingenommenheit gegenüber.2. Übersieht der Richter trotz eines ausdrücklichen Hinweises der Partei in einem Schriftsatz einen drucktechnisch nicht hervorgehobenen Prozeßkostenhilfeantrag, so begründet dies die Besorgnis der Befangenheit, da die Partei befürchten muß, daß ihr Anliegen nicht mit der gebotenen Gründlichkeit geprüft wurde.