OLG Bamberg - Beschluß vom 27.09.1995
7 UF 112/95
Normen:
BGB § 1093 ; HausratsVO § 2, § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 2 S. 1; ZPO § 621e;
Fundstellen:
FamRZ 1996, 1085

OLG Bamberg - Beschluß vom 27.09.1995 (7 UF 112/95) - DRsp Nr. 1997/529

OLG Bamberg, Beschluß vom 27.09.1995 - Aktenzeichen 7 UF 112/95

DRsp Nr. 1997/529

1. Die Hausratsverordnung sieht prinzipiell eine unentgeltliche Wohnungszuweisung nicht vor. 2. Besteht zugunsten eines Ehegatten ein dingliches Wohnrecht im Sinne des § 1093 BGB an der Ehewohnung, das nach der Vertragsgestaltung eine Vermietung nicht zuläßt, dann kann dem anderen Ehegatten die Ehewohnung auch ohne die Festsetzung einer Nutzungsentschädigung zugesprochen werden, wenn der Inhaber des Wohnrechts die Wohnung nicht selbst nutzen will, da er durch die Zuweisung an den anderen keine wirtschaftliche Einbuße erleidet.

Normenkette:

BGB § 1093 ; HausratsVO § 2, § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 2 S. 1; ZPO § 621e;
Fundstellen
FamRZ 1996, 1085