OLG Bamberg - Beschluß vom 29.03.1995
7 UF 265/93
Normen:
BGB § 1671 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 102

OLG Bamberg - Beschluß vom 29.03.1995 (7 UF 265/93) - DRsp Nr. 1997/535

OLG Bamberg, Beschluß vom 29.03.1995 - Aktenzeichen 7 UF 265/93

DRsp Nr. 1997/535

Auch wenn die Tauglichkeit eines Elternteils zur Führung des Sorgerechts herabgesetzt ist (hier: durch unqualifiziertes Verhalten einer als Grundschullehrerin tätigen Mutter, mit dem in massiver Weise der Versuch unternommen wird, die Kontakte eines kurz vor der Pubertät stehenden Mädchens zu seinem Vater zu unterbinden), ist diesem Elternteil die elterliche Sorge zu übertragen, wenn andere Sorgerechtskriterien (hier: insbesondere die Kontinuität der Lebensumstände und vorrangige Bedeutung des Aufenthaltes bei der Mutter für die Entwicklung des Kindes) dies als die für das Kind günstigere Lösung erscheinen lassen.

Normenkette:

BGB § 1671 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 102