OLG Bamberg - Urteil vom 12.06.1997
7 UF 93/96
Normen:
BGB § 1671 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 498

OLG Bamberg - Urteil vom 12.06.1997 (7 UF 93/96) - DRsp Nr. 1998/10750

OLG Bamberg, Urteil vom 12.06.1997 - Aktenzeichen 7 UF 93/96

DRsp Nr. 1998/10750

1.Der unbestimmte Rechtsbegriff Kindeswohl wird durch die Kriterien Kontinuitätsprinzip, Förderungsgrundsatz, gefühlsmäßige Bindungen des Kindes, Kindeswunsch und gegebenenfalls Geschwisterbindungen konkretisiert. 2. Leisten zwei (von vier) Kindern beharrlich Widerstand gegen die Sorgerechtsübertragung auf die Kindesmutter und kommt nach dem Sachverständigengutachten eine Geschwistertrennung nicht in Frage, so ist auch dann die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn dieser sowohl von seiner Persönlichkeit als auch von der Betreuungssituation her die schlechtere Alternative bietet.

Normenkette:

BGB § 1671 ;
Fundstellen
FamRZ 1998, 498