OLG Bamberg - Urteil vom 21.12.1993 (7 UF 81/93) - DRsp Nr. 1995/7687
OLG Bamberg, Urteil vom 21.12.1993 - Aktenzeichen 7 UF 81/93
DRsp Nr. 1995/7687
1. Haben Eheleute eine Vereinbarung dahingehend getroffen, daß einer von ihnen die Schulden der Parteien im Innenverhältnis allein übernimmt, so gilt dies grundsätzlich auch für Kredite, die zur Finanzierung von Hausrat eingesetzt wurden.2. Eine andere Regelung im Sinne des § 426BGB kann auch schon darin liegen, daß die Parteien übereinstimmend eine Schuld im Zugewinnausgleich ganz auf der Seite einer Partei berücksichtigen.
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