1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 17.03.2020 wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 4.000 €.
4. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin M... in G... beigeordnet.
I.
Der Antragsgegner wendet sich gegen die Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich vom Scheidungsverbund und die anschließende Scheidung seiner Ehe mit der Antragstellerin.
Der 1964 geborene Antragsgegner und die 1987 geborene Antragstellerin schlossen am ... 2012 die Ehe und sind Eltern zweier am ... 2012 und am ... 2014 geborener Söhne.
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