Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Eberswalde vom 22. März 2020 - Az.
Dem Antragsgegner wird für das Scheidungsverbundverfahren mit Wirkung ab dem 9. Januar 2020 Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der Rechtsanwaltskanzlei ... in B...bei Be... bewilligt. Die Bewilligung erfolgt unter Anordnung monatlicher Ratenzahlungen von 413,94 EUR.
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