OLG Brandenburg - Beschluss vom 04.03.2020
13 UF 118/19
Normen:
FamFG § 2; FamFG § 3;
Fundstellen:
FamRB 2020, 235
Vorinstanzen:
AG Neuruppin, vom 26.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 54 F 174/18

Anspruch auf Unterbringungskosten und Futterkosten für SchlittenhundeBindungswirkung eines VerweisungsbeschlussesÖrtliche Zuständigkeit bei FamilienstreitsachenZeitpunkt der Rechtshängigkeit einer Sache

OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.03.2020 - Aktenzeichen 13 UF 118/19

DRsp Nr. 2020/4618

Anspruch auf Unterbringungskosten und Futterkosten für Schlittenhunde Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses Örtliche Zuständigkeit bei Familienstreitsachen Zeitpunkt der Rechtshängigkeit einer Sache

Bei Familienstreitsachen richtet sich die örtliche Zuständigkeit nicht gem. §§ 2, 3 FamFG nach dem Zeitpunkt der Erstbefassung, sondern nach dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Sache.

1. Unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Neuruppin vom 26.04.2019 - 54 F 174/18 - wird das Verfahren an das Amtsgericht - Familiengericht - Neuruppin gem. §§ 117 Abs. 2 FamFG, 538 Abs. 2 ZPO zur Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens, zurückverwiesen.

2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 117.530,- € festgesetzt.

Normenkette:

FamFG § 2; FamFG § 3;

Gründe:

I.