Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin und des Antragstellers werden der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 26. August 2021 und das Verfahren, auf dem er beruht, aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Strausberg zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im übrigen obliegt dem Familiengericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Übertragung des Rechts zur Ausübung der Schulwahl.
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