Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Brandenburg an der Havel vom 29.03.2019 -
Der Beschwerdewert wird auf 3.125,94 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin nimmt ihren geschiedenen Ehemann, den Antragsgegner, auf Gesamtschuldnerausgleich in Anspruch.
Durch Beschluss vom 29.03.2019 hat das Amtsgericht den in erster Instanz auf Zahlung von 4.949,42 € nebst Zinsen gerichteten Zahlungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen. Wegen der tatsächlichen Feststellungen und der Begründung wird auf jenen Beschluss Bezug genommen.
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