Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg vom 24.11.2022 und das Verfahren, auf dem er beruht, aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Senftenberg zurückverwiesen.
Von der Erhebung von gerichtlichen Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
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