Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 27.05.2020 -
Der Verfahrenswert für das Scheidungsverbundverfahren wird auf 35.400,- € festgesetzt.
Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Mit dem angefochtenen Beschluss (Bl. 28) hat das Familiengericht den Wert für das Scheidungsverbundverfahren der Beteiligten auf 14.700,- € für die Ehesache und auf 14.700,- € für die Folgesache Versorgungsausgleich festgesetzt. Dabei ist es von einem Nettoeinkommen der Ehegatten von 2.600,- € und 2.300,- € ausgegangen, ohne etwaiges Vermögen, dessen Berücksichtigung in Höhe von 5.000,- € der Antragsteller mit Schriftsatz vom 08.10.2019 verlangt hat (Bl. 3), anzusetzen.
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