OLG Brandenburg - Beschluß vom 13.09.2000 (9 Wx 28/00) - DRsp Nr. 2001/9963
OLG Brandenburg, Beschluß vom 13.09.2000 - Aktenzeichen 9 Wx 28/00
DRsp Nr. 2001/9963
»Die Anwendbarkeit der Übergangsregelung des § 1 Abs. 3BVormVG ist nicht davon abhängig, daß der Betreuer in dem konkret abzurechnenden Betreuungsfall bereits unter den dort genannten Voraussetzungen (berufsmäßige Führung der Betreuung über 2 Jahre) bestellt war.«