Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Eberswalde vom 03.01.2020 (Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich.
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