1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg vom 05.10.2021 -
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übrigen obliegt dem Amtsgericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Gebührenwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,- € festgesetzt.
4. Der Antragsgegnerin wird zur Rechtsverfolgung im Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt S... als Verfahrensbevollmächtigter beigeordnet.
5. Dem Antragsteller wird zur Rechtsverteidigung im Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin F... als Verfahrensbevollmächtigte beigeordnet.
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