OLG Brandenburg - Beschluß vom 18.01.1996 (10 WF 138/95) - DRsp Nr. 1997/540
OLG Brandenburg, Beschluß vom 18.01.1996 - Aktenzeichen 10 WF 138/95
DRsp Nr. 1997/540
1. Auch wenn ein knapp zehnjähriges Kind den Umgang mit seiner Mutter verweigert, ist der sorgeberechtigte Vater verpflichtet, aufgrund seiner elterlichen Autorität durch geeignete erzieherische Maßnahmen auf die Besuchsverwirklichung hinzuwirken und den Widerstand des Kindes zu überwinden.2. Der Vater kann hierzu durch die Androhung eines Zwangsgeldes angehalten werden.3. Gegen die Androhung eines Zwangsgeldes ist die Beschwerde zulässig, da schon die Androhung eine Rechtsbeeinträchtigung enthält.