Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 25.11.2020 -
Die Entscheidungsformel wird in Ziffer 2. im dritten Absatz wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Versorgungsanwartschaft des Antragsgegners, PK ..., bei der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Generalzolldirektion - Servicecenter Stuttgart, vertreten durch das Bundesverwaltungsamt - Außenstelle Strausberg, zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von monatlich 82,62 € bezogen auf den 30.09.2019 übertragen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Im Übrigen werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens unter der Antragstellerin und dem Antragsgegner gegeneinander aufgehoben.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 1.231,80 €.
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