Der Antrag des Antragsgegners, ihm wegen der Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird verworfen.
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 24. März 2021 wird verworfen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
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