I. Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 5. wird der Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 19.10.2018 (Az.
Ein Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners bei der A... Lebensversicherung AG (Versicherungsnummer: ...) findet nicht statt.
Im Übrigen bleibt es bei den unter Ziffer 2. der angefochtenen Entscheidung enthaltenen Regelungen zum Versorgungsausgleich mit der Maßgabe, dass es in Ziffer 2. Absatz 3 statt "8,1206 Entgeltpunkte" richtigerweise 8,1206 Entgeltpunkte (Ost) heißen muss.
II. Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
III. Der Beschwerdewert wird auf 1.583 € festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|