OLG Braunschweig - Beschluß vom 08.02.2000 (2 W 2/00) - DRsp Nr. 2000/5619
OLG Braunschweig, Beschluß vom 08.02.2000 - Aktenzeichen 2 W 2/00
DRsp Nr. 2000/5619
»1. Der vor dem 1.1.1999 als Vereinsbetreuer tätige Betreuer erfüllt als nunmehr freiberuflich tätiger Betreuer nicht die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Übergangsvergütung.2. Eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieherin und die nach vierjähriger berufsbegleitender Fortbildung erlangte Anerkennung als Familientherapeutin und Kindertherapeutin sind einer abgeschlossenen Hochschulausbildung nicht vergleichbar. Mehrjährige praktische Erfahrungen in der sozialen Arbeit können den Mangel nicht beheben.«