OLG Braunschweig - Beschluß vom 14.10.1998 (1 UF 164/98) - DRsp Nr. 1999/9640
OLG Braunschweig, Beschluß vom 14.10.1998 - Aktenzeichen 1 UF 164/98
DRsp Nr. 1999/9640
Die Wohlverhaltensklausel des § 1684 Abs. 2BGB, wonach der Personensorgeberchtigte alles zu unterlassen hat, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Teil beeinträchtigt, verlangt über den Wortlaut hinausgehend auch eine aktive Förderung des Umgangskontakts dergestalt, daß der Personensorgeberchtigte im Rahmen der Erfüllung seiner Erziehungsaufgabe auf das Kind mit dem Ziel einwirkt, psychische Widerstände gegen den anderen Elternteil abzubauen und eine positive Einstellung zu gewinnen.