OLG Braunschweig - Beschluß vom 14.10.1998
1 UF 164/98
Normen:
BGB § 1684 ;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 185
FPR 1999, 245

OLG Braunschweig - Beschluß vom 14.10.1998 (1 UF 164/98) - DRsp Nr. 1999/9640

OLG Braunschweig, Beschluß vom 14.10.1998 - Aktenzeichen 1 UF 164/98

DRsp Nr. 1999/9640

Die Wohlverhaltensklausel des § 1684 Abs. 2 BGB, wonach der Personensorgeberchtigte alles zu unterlassen hat, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Teil beeinträchtigt, verlangt über den Wortlaut hinausgehend auch eine aktive Förderung des Umgangskontakts dergestalt, daß der Personensorgeberchtigte im Rahmen der Erfüllung seiner Erziehungsaufgabe auf das Kind mit dem Ziel einwirkt, psychische Widerstände gegen den anderen Elternteil abzubauen und eine positive Einstellung zu gewinnen.

Normenkette:

BGB § 1684 ;
Fundstellen
FamRZ 1999, 185
FPR 1999, 245