OLG Braunschweig - Beschluß vom 30.01.1995 (2 W 6/95) - DRsp Nr. 1997/5441
OLG Braunschweig, Beschluß vom 30.01.1995 - Aktenzeichen 2 W 6/95
DRsp Nr. 1997/5441
Bei der Ersetzung der verweigerten Einwilligung eines Elternteils zur Annahme eines Kindes nach § 1748 Abs. 1BGB stellt das Gesetz entgegen seiner früheren Fassung nicht darauf ab, daß der Elternteil seine Pflichten "dauernd verletzt", sondern darauf, ob er sie in der Vergangenheit "anhaltend verletzt hat". Es ist also unerheblich, ob auch künftige Pflichtverletzungen zu erwarten sind.