OLG Braunschweig - Beschluß vom 30.01.1995
2 W 6/95
Normen:
BGB § 1748 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 513

OLG Braunschweig - Beschluß vom 30.01.1995 (2 W 6/95) - DRsp Nr. 1997/5441

OLG Braunschweig, Beschluß vom 30.01.1995 - Aktenzeichen 2 W 6/95

DRsp Nr. 1997/5441

Bei der Ersetzung der verweigerten Einwilligung eines Elternteils zur Annahme eines Kindes nach § 1748 Abs. 1 BGB stellt das Gesetz entgegen seiner früheren Fassung nicht darauf ab, daß der Elternteil seine Pflichten "dauernd verletzt", sondern darauf, ob er sie in der Vergangenheit "anhaltend verletzt hat". Es ist also unerheblich, ob auch künftige Pflichtverletzungen zu erwarten sind.

Normenkette:

BGB § 1748 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 513