OLG Bremen, vom 10.07.1981 - Aktenzeichen 5 UF 70/81
DRsp Nr. 1994/8259
Verzicht auf die Anrechnung von Versorgungsanwartschaften auf seiten des Ausgleichsberechtigten, wenn er zu einer Erhöhung der Ausgleichsquote in der gesetzlichen Rentenversicherung führt: unwirksam