OLG Bremen - Beschluß vom 26.09.1995
5 WF 66/95
Normen:
BGB § 1565 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)328c
FamRZ 1996, 489
OLGReport-Bremen 1995, 42

OLG Bremen - Beschluß vom 26.09.1995 (5 WF 66/95) - DRsp Nr. 1996/22892

OLG Bremen, Beschluß vom 26.09.1995 - Aktenzeichen 5 WF 66/95

DRsp Nr. 1996/22892

1. Fortgesetzte Verstöße gegen die Pflicht zur ehelichen Treue, zum Beispiel bei Eingehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, machen dem scheidungswilligen Ehepartner das Festhalten an der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahres nicht unzumutbar. 2. Etwas anderes gilt dann, wenn die Verstöße mit besonders verletzenden Begleitumständen verbunden sind (hier bejaht für den Fall, daß die Ehefrau nach der Trennung als Prostituierte arbeitet).

Normenkette:

BGB § 1565 Abs. 2 ;
Fundstellen
DRsp I(166)328c
FamRZ 1996, 489
OLGReport-Bremen 1995, 42