OLG Celle vom 12.02.1990
10 UF 197/89
Normen:
BGB § 1634 ;
Fundstellen:
FamRZ 1990, 1026

OLG Celle - 12.02.1990 (10 UF 197/89) - DRsp Nr. 1994/8394

OLG Celle, vom 12.02.1990 - Aktenzeichen 10 UF 197/89

DRsp Nr. 1994/8394

A. Es ist verfahrensfehlerhaft, den Antrag auf Regelung des Umgangsrechts bloß zurückzuweisen. Vielmehr ist eine nähere Regelung bezüglich des persönlichen Verkehrs zu treffen oder der Umgang ganz oder nur teilweise auszuschließen. B. Allein wegen des Alters des Kindes kann die Umgangsbefugnis nicht ausgeschlossen werden. Auch im Verhältnis zu einem Kleinkind und sogar zu einem Säugling ist grundsätzlich ein Umgangsrecht uneingeschränkt zu gewähren. Denn nur so kann einer dauerhaften Entfremdung vorgebeugt werden.

Normenkette:

BGB § 1634 ;
Fundstellen
FamRZ 1990, 1026