OLG Celle vom 25.06.1991
18 UF 12/91
Normen:
BGB § 1671 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 465
NJW-RR 1992, 1222

OLG Celle - 25.06.1991 (18 UF 12/91) - DRsp Nr. 1994/8366

OLG Celle, vom 25.06.1991 - Aktenzeichen 18 UF 12/91

DRsp Nr. 1994/8366

Das Gericht hat eine Sorgerechtsregelung zu treffen, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Daneben kommt aber auch dem Willen des Kindes erhebliche Bedeutung zu. Bei der Ausfüllung des Begriffs "Wohl des Kindes" sind folgende Faktoren zu berücksichtigen: Wie wird die bestmögliche Entwicklung der Kinder gewährleistet? Wird die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse gewährt? Sind die Eltern persönlich und erzieherisch dazu geeignet? Sind die Eltern bereit, Verantwortung für die Kinder zu tragen? Welche Möglichkeiten der Unterbringung und Betreuung bestehen? Grundsätzlich soll eine Trennung von Geschwistern vermieden und nur in wenigen Ausnahmefällen zugelassen werden.

Normenkette:

BGB § 1671 ;

Hinweise: