OLG Celle - Beschluß vom 02.01.1991 (18 UF 167/90) - DRsp Nr. 1996/16625
OLG Celle, Beschluß vom 02.01.1991 - Aktenzeichen 18 UF 167/90
DRsp Nr. 1996/16625
Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 1, 13 MSA kann durch einen Aufenthaltswechsel des Kindes entfallen. Das gilt nicht nur für den Fall, daß der gewöhnliche Aufenthalt eines Minderjährigen in einen Staat verlegt wird, der Vertragsstaat des MSA ist, sondern auch wenn der Aufenthalt in einen Nichtvertragsstaat verlegt wird.Bei sog. Entführungsfällen ist ein strenger Maßstab an die soziale Einbindung und die Verweildauer anzulegen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in einem anderen Staat ist grundsätzlich von einer sozialen Einbindung auszugehen und damit von einem Wegfall der internationalen Zuständigkeit.