OLG Celle - Beschluß vom 06.01.1995 (3801-17-29/94) - DRsp Nr. 1995/6826
OLG Celle, Beschluß vom 06.01.1995 - Aktenzeichen 3801-17-29/94
DRsp Nr. 1995/6826
Verlegt der Betroffene nach Einleitung des Betreuungsverfahrens dauerhaft seinen Aufenthalt in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Amtsgerichts, sodaß ein persönlicher Kontakt zwischen dem zunächst mit der Sache befaßten Gericht und dem Betroffenen eventuell nur über Rechtshilfetätigkeit des jetzigen Aufenthaltsgerichtes möglich wäre, ist ein wichtiger Grund für die Abgabe der Betreuungssache an dieses Gericht gegeben.