OLG Celle - Beschluß vom 11.02.1993
19 UF 139/92
Normen:
BGB § 1671 Abs. 3 ;
Fundstellen:
FPR 1997, 97
DAVorm 1993, 590

OLG Celle - Beschluß vom 11.02.1993 (19 UF 139/92) - DRsp Nr. 1997/5453

OLG Celle, Beschluß vom 11.02.1993 - Aktenzeichen 19 UF 139/92

DRsp Nr. 1997/5453

Leben die Eltern nach der Scheidung mit den gemeinsamen Kindern weiterhin zusammen, so sind die Gesichtspunkte der Kontinuität und Gleichmäßigkeit der Erziehung für die Sorgerechtsentscheidung von untergeordneter Bedeutung. In diesem Fall ist entscheidend auf das Förderprinzip und auf die Bindungen der Kinder abzustellen.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 3 ;
Fundstellen
FPR 1997, 97
DAVorm 1993, 590