OLG Celle - Beschluß vom 11.02.1993 (19 UF 139/92) - DRsp Nr. 1997/5453
OLG Celle, Beschluß vom 11.02.1993 - Aktenzeichen 19 UF 139/92
DRsp Nr. 1997/5453
Leben die Eltern nach der Scheidung mit den gemeinsamen Kindern weiterhin zusammen, so sind die Gesichtspunkte der Kontinuität und Gleichmäßigkeit der Erziehung für die Sorgerechtsentscheidung von untergeordneter Bedeutung. In diesem Fall ist entscheidend auf das Förderprinzip und auf die Bindungen der Kinder abzustellen.