OLG Celle - Beschluß vom 12.06.1995
10 UF 195/94
Normen:
BGB § 1671, § 1696 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 1045

OLG Celle - Beschluß vom 12.06.1995 (10 UF 195/94) - DRsp Nr. 1999/1187

OLG Celle, Beschluß vom 12.06.1995 - Aktenzeichen 10 UF 195/94

DRsp Nr. 1999/1187

Das Verhalten der Eltern in Bezug auf den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil - sog. Bindungstoleranz - ist ein wichtiges Kriterium auch für die Frage, ob die Entscheidung über die elterliche Sorge nach §§ 1617, 1696 BGB abzuändern ist. Einem Elternteil, der dafür sorgt, daß das Kind die Bindungen zum anderen Elternteil bewahren und fortentwickeln kann, kann die elterliche Sorge übertragen werden, während sie einem Elternteil bei ansonsten günstigeren Rahmenbedingungen entzogen werden kann, wenn er das Umgangsrecht zum anderen Elternteil behindert oder vereitelt sowie den Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs aufrechterhält, obwohl sich nach gründlicher Beweisaufnahme der Verdacht nicht bestätigt hat.